Inhaltsseite:Ehe

Promotion

Ehe

Was, wenn dem Ehepartner etwas zustösst? Wie können Sie den bisherigen Lebensstandard erhalten?

Invalidität

Invalidität nach Unfall oder Krankheit

Wenn Sie in Ihrer Erwerbstätigkeit wegen eines Gesundheitsschadens teilweise oder ganz eingeschränkt sind, erhalten Sie Leistungen aus verschiedenen Sozialversicherungen.

Leistung aus der 1. und 2. Säule

  1. Betroffene Versicherte haben aus der Invalidenversicherung (IV) Anspruch auf eine Rente. Als Vater oder Mutter entrichtet Ihnen die IV zudem noch eine Kinderrente. Dies allerdings nur, falls Ihr Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich Ihre Kinder noch in Ausbildung befinden und nicht über 25 Jahre alt sind. Für den Ehemann oder die Ehefrau werden keine Leistungen entrichtet.

  2. Können Sie wegen eines Unfalls nicht mehr im gewohnten Mass arbeiten, erhalten Sie eine Rente aus der Unfallversicherung UVG. Ist Ihre Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit eingeschränkt, dann haben Sie eine Rente bzw. eine Kinderrente aus der Pensionskasse zugute.

Darauf sollten Sie achten

Je nach Einkommen fallen die Leistungen der Sozialversicherung evtl. ungenügend aus.

  • Erwerbstätige sollten in solchen Fällen deshalb einen zusätzlichen Versicherungsschutz prüfen.
  • Selbständige und Nichterwerbstätige sollten ebenfalls einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Erwägung ziehen.

Unser Angebot

Die Renten der gesetzlichen Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit fallen oft weit tiefer aus als Ihr vorgängiges Einkommen. Diese Lücke können Sie mit swissinvestkb Safe flexibel . Dank dieser Risikoversicherung erhalten Sie zusätzliche Leistungen in Rentenform. 

Tod

Tod nach Unfall oder Krankheit

Damit Menschen nach dem Tod ihres Ehepartners nicht in finanzielle Not geraten, erhalten die Hinterbliebenen Leistungen aus verschiedenen Sozialversicherungen.

Leistung aus der 1. und 2. Säule

  1. Bei einem Todesfall des Versicherten schüttet die AHV unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- bzw. eine Witwerrente aus. Hinterlässt die verstorbene Person Kinder, bezahlt die AHV auch eine Waisenrente. Dies allerdings nur, falls der Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet und nicht über 25 Jahre alt ist.

  2. Beim Verlust des Ehepartners erhält die Witwe bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch der Witwer eine Rente. Hinterlässt die verstorbene Person Kinder kann auch eine Waisenrente ausbezahlt werden. Dies allerdings nur, falls der Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet und nicht über 25 Jahre alt ist. Die Witwen- bzw. Witwerrente wird nach einem tödlichen Unfall von der Unfallversicherung UVG ausgerichtet. Beim Tod der versicherten Person nach einer schweren Krankheit erhalten die Hinterbliebenen die Rente von der Pensionskasse.

Darauf sollten Sie achten

Je nach Einkommen fallen die Leistungen der Sozialversicherung evtl. ungenügend aus.

  • Erwerbstätige sollten in solchen Fällen deshalb einen zusätzlichen Versicherungsschutz prüfen.
  • Selbständige und Nichterwerbstätige sollten ebenfalls einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Erwägung ziehen.

Unser Angebot für Ihren Lebenspartner

Die Rente der gesetzlichen Vorsorge im Todesfall liegt oft weit tiefer als das vorgängige Einkommen der verstorbenen Person. Diese Lücke kann mit swissinvestkb Safe flexibel geschlossen werden, denn dank dieser Risikoversicherung erhält die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner zusätzliche Leistungen in Kapitalform. 


Sitemap: